Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Smart Ambience GmbH – 2024
I Vertragsabschluss
1. Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Auch in einer vorbehaltslosen Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Mitarbeiter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Internet unter www.smart-ambience.com/agb jederzeit frei abrufbar und kann vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung in der jeweils neuesten Fassung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte.Der Kunde erklärt durch seine Bestellung oder mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, er diese AGB gelesen oder jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder erst wenn wir die Lieferung durchführen verbindlich.
3. Die Angabe von technischen Daten, Bezugnahme auf Normen und dergleichen sind nur dann Eigenschaftszusicherungen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Andere Angaben, insbesondere in Werbemitteln, sind in jedem Fall für uns unverbindlich.
II Preise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich exklusive Versand und Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart.
2. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Kunde. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns verschuldet wurden.
3. Abgaben, Zölle und andere Gebühren erhöhen den Preis entsprechend, wenn sie im Preis enthalten sind und sich nachträglich ändern oder neu entstehen. Sind diese Kosten nicht ausdrücklich im Preis enthalten, so sind sie vom Kunden zusätzlich zum Preis zu tragen.
4. Die gelieferten Waren, Dienstleistungen, Konzepte, Services, Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Rechnung gestellter Beträge unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Ist ein Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, das entgegen der Rechtswahlklausel zwingend am Ort der Ware anwendbar sein sollte, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich sind. Durch Einbau oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum an der neuen Sache. Der Kunde darf die Ware, an der wir das Eigentum vorbehalten nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
III Lieferfristen, Liefertermine
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindliche Näherungswerte, sofern von uns nicht ausdrücklich im Zuge der Auftragsbestätigung als “verbindlich” angegeben; im letzten Fall sind sie nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit und vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei unseren Produzenten gültig und verbindlich. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen (außer wir handeln vorsätzlich) sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind generell ausgeschlossen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages in technischer und kaufmännischer Hinsicht.
2. Wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Kunden.
3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann oder vom Kunden abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und -termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
4. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns verschuldeten Gründen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder im Fall von Vorsatz Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder im Fall von Vorsatz Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
6. Wünscht der Kunde, dass für die Produktverwendung notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind deren Art und Umfang ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Geschieht dies nicht spätestens bei Vertragsabschluss, können wir die dafür entstehenden Kosten dem Kunden gesondert verrechnen.
7. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, falls der Kunde den Grund für die Teillieferungen nicht zu vertreten hat.
IV Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung - um die Dauer der Behinderung angemessen - hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer eintreten.
V Versand und Gefahrtragung
1. Wenn nicht besonders vereinbart, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer sowie die Art der Versendung nach billigem Ermessen, wobei jede übliche Versendungsart als vom Kunden genehmigt gilt. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung trägt die Transportkosten der Kunde.
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager/Werk verlassen hat. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden auch dann, wenn wir frei Verwendungsstelle liefern. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über. Soweit die Gefahrtragung bei uns liegt, beschränkt sie sich auf die Gefahren, die von unserer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Eine Bestätigung über die davon gedeckten Risiken übermitteln wir dem Kunden auf Anfrage. Darüber hinaus gehende Gefahren trägt der Kunde vom Zeitpunkt der Konkretisierung an.
3. Falls wir die Frachtkosten übernommen haben, können wir entweder frachtfrei liefern oder die Fracht an den Kunden vergüten. Mehrkosten, die aufgrund besonderer, vom Kunden gewünschter Versandarten entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
4. Einwegverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Wird eine von uns geschuldete Versendung von Versanddokumenten oder anderen Belegen verzögert, so haften wir für die Folgen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6. Bei erkennbaren Transportschäden hat der Kunde diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns schriftlich zu benachrichtigen.
VI Produktangaben, Geheimhaltung
1. Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantie dar.
2. Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
3. Wir behalten uns alle Rechte an den in Absatz 2 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor.
VII Mängelhaftung
1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Ware sind die ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbarten Eigenschaften (Eigenschaftszusicherungen). Änderungen in der Planung, Konstruktion oder Ausführung, im Rahmen der durch das Angebot zugesicherten Eigenschaften, bleiben vorbehalten und sind kein Mangel. Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
2. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Kunden binnen 5 Werktagen schriftlich gem. § 377 UGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von zumindest 20 Werktagen zu gewähren.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist von zumindest 20 Werktagen androht.
VIII Schadensersatz
Auf Schadenersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Fall von grober Fahrlässigkeit haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren direkten Schaden, höchstens aber den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware oder der betroffenen Leistung. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Kosteneinsparungen und Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Ein Regress gemäß § 933b ABGB gegenüber uns ist ausgeschlossen.
IX Handling
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, von uns nicht ausdrücklich zugelassenen Veränderungen und Einbauten, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Einlagerung, klimatische Einwirkungen, einen anderen Verwendungszweck als vorgesehen, Nichtbeachtung von übermittelten oder allgemein bekannte Regeln etc. entstanden sind. Jede Haftung unsererseits aus welchem Rechtsgrund auch immer, setzt voraus, dass ein Mangel oder Schaden nicht durch unsachgemäßes Handling des Kunden oder von Dritten verursacht oder wesentlich vergrößert wurde. Der Kunde steht dafür ein, dass er und von ihm beauftragte Dritte sich genauestens über die Anforderungen und Vorschriften hinsichtlich des Handlings der Ware informiert haben.
X Verjährung, Beweislast
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen beträgt sechs Monate ab Lieferung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Schadensersatz beträgt drei Jahre ab Lieferung.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels oder Schadens trägt der Kunde.
XI Lieferungen ins Ausland
1. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, und nötigenfalls beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
2. Bei Lieferungen aus der Republik Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Kunde vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
3. Bei der Abrechnung von Lieferungen aus der Republik Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfänger-Mitgliedstaates zur Anwendung, wenn der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer registriert ist oder wenn wir in dem Empfänger-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer registriert sind.
XII Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle Verträge gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der nicht-zwingenden Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch was die Gültigkeit dieser AGB und das wirksame Zustandekommen von Verträgen bzw. deren Auflösung betrifft, gilt das für Wien zuständige Landesgericht in Handelssachen. Wir behalten uns vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen vollständig wirksam. Die Parteien haben eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.